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   LAG Berlin-Brandenburg, 19.08.2021 - 14 SaGa 955/21   

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https://dejure.org/2021,33808
LAG Berlin-Brandenburg, 19.08.2021 - 14 SaGa 955/21 (https://dejure.org/2021,33808)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.08.2021 - 14 SaGa 955/21 (https://dejure.org/2021,33808)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. August 2021 - 14 SaGa 955/21 (https://dejure.org/2021,33808)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    GDL scheitert mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Anwendung ihrer Tarifverträge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) - und das Tarifeinheitsgesetz

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eilantrag zurückgewiesen: GDL scheitert im Tarifstreit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    GDL scheitert mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Anwendung ...

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eilantrag der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) zurückgewiesen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eilantrag der GDL zurückgewiesen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    GDL scheitert mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Anwendung ihrer Tarifverträge

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2021 - 21 TaBVGa 1658/21

    Betriebsratswahl - Beanstandung und Berichtigung eines Wahlvorschlages -

    a) Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung nach den §§ 935, 940 ZPO, sind das Vorliegen einer zu sichernden Rechtsposition (Verfügungsanspruch) und eine besondere Eilbedürftigkeit (Verfügungsgrund), welche es erforderlich machen, zur Abwendung wesentlicher Nachteile bereits vor einer Klärung strittiger Rechtsfragen im regulären Hauptsacheverfahren vorab im Wege der summarischen Prüfung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine Regelung zu treffen (LAG Berlin-Brandenburg 19. August 2021 - 14 SaGa 955/21 - unter III der Gründe zitiert nach juris).
  • LAG Sachsen, 17.05.2023 - 5 TaBV 14/22

    Beschlussverfahren Zustimmungsverweigerung Betriebsrat - personelle

    Dies ist nach der weit überwiegenden Rechtsansicht auch nicht erforderlich, da die verdrängende Wirkung des Mehrheitstarifvertrages kraft Gesetzes unmittelbar bei Vorliegen der Kollisionslage in dem Umfang bestehender Überschneidungen eintritt und keiner gerichtlichen Feststellung bedarf (BVerfG, Urt. 11.07.2017, 1 BvR 1571/15, NZA 2017, 1789-1791; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. 19.08.2021, 14 SaGa 955/21, zit. nach Juris mit Anm. 5 von RA a.D. Ulrich Fischer, jurisPR-Arb 5/2022).
  • LAG Sachsen, 17.05.2023 - 5 TaBV 6/22

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates bei personeller Einzelmaßnahme

    Dies ist nach der weit überwiegenden Rechtsansicht auch nicht erforderlich, da die verdrängende Wirkung des Mehrheitstarifvertrages kraft Gesetzes unmittelbar bei Vorliegen der Kollisionslage in dem Umfang bestehender Überschneidungen eintritt und keiner gerichtlichen Feststellung bedarf (BVerfG, Urt. 11.07.2017, 1 BvR 1571/15, NZA 2017, 1789-1791; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. 19.08.2021, 14 SaGa 955/21, zit. nach Juris mit Anm. 5 von RA a.D. Ulrich Fischer, jurisPR-Arb 5/2022).
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